Abrechnungsempfehlungen

Hier finden Sie mehrere Beispiele, wie Sie KaVo Produkte erfolgreich abrechnen können.

Wichtig: Diese Abrechnungsempfehlungen sind bereits erfolgreich angewendet worden. Dennoch kann es zu regionalen Abweichungen kommen.






KaVo Dental GmbH
Bismarckring 39
88400 Biberach/Riß
Fon: +49 73 51 / 56-0
Fax: +49 73 51 / 56-14 88
info@kavo.com
Die Berechnung des Untersuchungsverfahrens mit dem KaVo-DIAGNOdent-Gerät ist weder in der GOZ noch in der GOÄ geregelt. Es wurde erst nach dem Inkrafttreten der GOZ 88 entwickelt. Deshalb kann für die Berechnung dieser Leistung der § 6 Abs. 2 GOZ herangezogen werden: „Selbständige zahnärztliche Leistungen, die erst nach Inkrafttreten dieser Gebührenordnung auf Grund wissenschaftlicher Erkenntnisse entwickelt werden, können entsprechend einer nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertigen Leistung des Gebührenverzeichnisses für zahnärztliche Leistungen berechnet werden.“ Empfehlungen GOZ von Dr. Werner Boch, Ulm A 215 - Einlagefüllung, einflächig (Gold, Keramik, Kunststoff, Composite) Einflächiges Inlay Alternative: einflächige Füllung (in der Art und Grundsatz der Behandlung ähnlich) A 205 - Plastische Füllung, einflächig Der 3,5-fache Satz sollte dabei nicht überschritten werden, sonst übernehmen PKV nicht den vollen Betrag A 207 - Plastische Füllung, 2-flächig Zum Beispiel im Approximalbereich   Geb.-Pos. / KaVo Leistungstext 1-fach Satz/€Faktor / Euro Alternativ-Faktor / Euro A 221/1 Kariesdesinfektion und – therapie mit HealOzone inkl. Laserfluoreszenz-messung je Läsion nach §6/2 und §2/3 73,11 1,0260 / 75,- 0,62 / 45,32 A 215/D Sterilisation einer Dentinoberfläche mit HealOzone je Zahn nach §6/2 und §2/3 30,93 1,6167 / 50,- 1,00 / 30,93 A 215/W Wurzelkanalsterilisation mit HealOzone je Zahn und Anwendung nach §6/2 und §2/3 30,93 1,6167 / 50,- 1,61 / 49,79 A 215/V/M Behandlung einer Virusinfektion der Haut/Schleimhaut mit HealOzone je Anwendung nach §6/2 und §2/3 30,93 0,970 / 30,-1,10 / 34,02 A 533/S Umfassende, präventive Sterilisation aller Fissuren mit HealOzone nach §6/2 und §2/3 157,48 2,8576 / 450,- A 240 Laserfluoreszenzmessung zur differenzierten Kariesdiagnostik je Zahn analog nach §6/2 3,94 1,0-2,3 / 3,94 - 9,06 * 2,30 / 9,06 *Abhängig von der Anzahl der Zähne Indikationen 1. Politur nach Zahnsteinentfernung 2. Entfernung von harten Belägen wie 3. Reinigung des Schmelzes vor Ätzung a. Versiegelung (Fissuren) b. Füllung mit Ätztechnik 4. Mattieren von Metallkauflächen 6 Gründe, die für den Einsatz des ARCUSdigma in Ihrer Praxis sprechen Analysieren und Dokumentieren der Unterkieferbewegung Rechnergestützte Herstellung von zentrischen Registraten im Patientenmund  Erkennen und behandeln von Kiefergelenkserkrankungen Reduzieren von okklusalen Korrekturen Integration in den Workflow Ihrer Praxis  Abrechnen der 800 Positionen (GOZ) Abrechnungsempfehlung nach Zahnarzt Alfred Braig, BC (BEMA hier nicht möglich) Zu 1.: GOZ 406 Einfachsatz € 0,36 pro Zahn Zu 2.: GOZ 406 + höherer Steigerungssatz z.B. € 0,36 x 20 Zähne x 2,3 = € 16,56 z.B. € 0,36 x 20 Zähne x 3,5 = € 25,20 Zu 3.: Analog 406 oder GOZ 203 Bmf (Trockenhaltung und Material) Einfachsatz € 3,66 pro Kiefer und Frontzahn Zu 4.: Analog 406 Empfehlungen von Dr. Holger Frohme, Berlin Geb.-Pos. / KaVo Leistungstext 1-fach Satz/€Faktor / Euro Alternativ-Faktor / EuroOzon Kariessterilisation und –therapie mit HealOzone inkl. Laserfluoreszenz-messung je Läsion nach §2/3 75,-1,0 / 45,- 1,0 / 45,-Ozon Dentin Sterilisation einer Dentinoberfläche mit HealOzone je Zahn nach §2/3 50,-1,0 / 30,-30,-Ozon WK Wurzelkanalsterilisation mit Healozone je Zahn und Anwendung nach §2/350,-1,0 / 50,-1,0 / 50,-Ozon MU Behandlung einer Virusinfektion der Haut/Schleimhaut mit Healozone je Anwendung nach §2/3 30,-1,0 / 34,- 1,0 / 34,- Ozon Steri Umfassende, präventive Sterilisation aller Fissuren mit HealOzone nach §2/3 je Zahn (Seitenzahn) 28,-x16 Zähne 1,0 / 448,-A 240 Laserfluoreszenzmessung zur differenzierten Kariesdiagnostik je Zahn analog nach §6/2 3,941,0-2,3 / 3,94 - 9,06 * 2,30 / 9,06 *Abhängig von der Anzahl der Zähne 1. Analog GOZ-Nr. 240 elektrometrische Längenbestimmung je Kanal) Bestimmung der Fissurenkariesintensität mittels Laser pro Defekt oder nach einer anderen nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertigen Leistung als Analog-Leistung nach § 6 Abs. 2 GOZ. 70 Pkt./ € 3,94 Einfachsatz je gemessenem Defekt2. Analog GOZ-Nr. 203(besondere Maßnahmen beim Präparieren und Füllen) Fissurenkariessuche mit Laser 65 Pkt./ € 3,66 Einfachsatz (pro Kieferhälfte/Frontzahnbereich)3. GOZ / GoÄ Ä 5000(Rö je Projektion) 50 Pkt./ € 2,91 Einfachsatz Seit 01.07.1999 ist eine Abrechnung über die GKV innerhalb der Untersuchungen der Zähne im frühkindlichen Gebiß möglich – je 25 Punkte:FU 1: Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung eines Kindes vom 30. – 42. Lebensmonat FU 2: Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung eines Kindes vom 49. – 72. Lebensmonat FU 3: Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung eines Kindes im 6. Lebensjahr mit hohem Kariesrisiko nach Maßgabe der Früherkennungsuntersuchungs-Richtlinien Die Laserfluoreszenzmessung kann nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet werden, da diese Leistung nicht den Richtlinien für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche vertragszahnärztliche Versorgung entspricht.Vielmehr handelt es sich um eine außervertragliche Leistung, die vorab mit einer schriftlichen Vereinbarung gemäß § 4 Abs. 5 BMV-Z bzw. § 8 Abs. 3 KZBV-VdAK/AEV-Vertrag privat vereinbart werden muss. Mit dieser Vereinbarung wird der GKV-Patient zum Privatpatienten für die in der Vereinbarung genannten Leistungen. Abrechnung nach GOZ Abrechnungsempfehlungen KaVo-Empfehlung KaVo empfiehlt, die Untersuchung mit dem DIAGNOdent in die professionelle Zahnreinigung aufzunehmen und den zusätzlichen Service der Kariesfrüherkennung durch eine Erhöhung der Gebühr für diese Leistung abzurechnen. Die meisten Anwender verlangen einen Aufschlag von 5,-- bis 10,-- € für diesen Service, der sicherstellt, dass keine versteckte Karies übersehen wird und den Zahn von innen heraus zerstört.